Weiterführend von der Physiotherapie, ist die Osteopathie ist ein etabliertes Diagnose- und Therapiesystem, das den Schwerpunkt auf die strukturelle Integrität des Körpers legt.
Die Osteopathie weiß, dass ein Großteil der Schmerzen und Einschränkungen, die wir erleiden, auf Fehlfunktionen in der Körperstruktur sowie auf krankheitsbedingte Schäden zurückzuführen sind.
Viele der diagnostischen Verfahren ähneln der, die aus der Schulmedizin bekannt sind. Die Stärken liegen jedoch in der einzigartigen Art und Weise, wie der Patient aus mechanischer, funktioneller und körperlicher Sicht beurteilt wird, sowie die manuellen Behandlungsmethoden, die den Bedürfnissen des einzelnen Patienten entsprechend angewendet werden.
Die Kosten einer osteopathischen Behandlung werden ganz oder anteilig von den meisten Krankenkassen erstattet. Unter den folgenden Reitern finden Sie weitere Informationen:
Die Abrechnung der osteopathischen Behandlung richtet sich nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH). Die anfallenden Kosten für eine Sitzung liegen grundsätzlich zwischen 85,00 € und 95,00 €.
Weitere Details und Besonderheiten gemäß Ihrem Versicherungsstatus habe wir für Sie unter den folgenden Reitern aufbereitet.
Als Selbstzahler können Sie die Kosten für die Behandlung entweder direkt im Anschluss der Behandlung vor Ort gegen Rechnung in bar begleichen oder Sie erhalten alternativ die Rechnung per Post und überweisen die fälligen Kosten.
Obwohl die Osteopathie keine Kassenleistung ist, bezuschussen viele gesetzliche Krankenkassen mittlerweile osteopathische Behandlungen. Dies wird sehr unterschiedlich gehandhabt, bitte informieren Sie sich bei Ihrer Krankenkasse ob und in welchem Umfang die Behandlung bezuschusst wird.
Außerdem benötigen Sie für manche Krankenkassen eine schriftliche ärztliche Empfehlung (keine Verordnung) für Osteopathie. Auch dies wird aber von jeder Kasse unterschiedlich gehandhabt.
Sie erhalten nach erfolgter Behandlung eine Rechnung und können die fälligen Kosten überweisen. Im Anschluss reichen Sie die Rechnung bei Ihrer Krankenkasse ein und erhalten dann eine entsprechende Erstattung des Betrages auf Ihr Konto.
Beinhaltet Ihr Vertrag als Privatversicherter / privat Zusatzversicherter Heilpraktikerleistungen, können Sie von einer Übernahme der Kosten (je nach Ihren individuellen Vertragsbedingungen) ausgehen.
Die Kosten für die osteopathische Behandlung durch Heilpraktiker sind beihilfefähig.